Aufnahme

 
Die Aufnahme erfolgt nach einem Eintrittsgespräch mit der Bewohnerin oder dem Bewohner und eventuell einem Mitglied der einweisenden Behörde (Sozialarbeiter, Beistand usw.) sowie einer gemeinsamen Besichtigung unseres Wohnheimes und unseres Arbeits-/ Beschäftigungsangebots.

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Austritte

 
Eine Kündigung des Verhältnisses zwischen Bewohner und der Stiftung Tannenhof ist möglich auf Ende eines Monats mit einer Frist von 30 Tagen. Das Austrittsverfahren und die Vorbereitungen dazu basieren stark auf der Aufenthalts- und Lebensplanung, welche in enger Zusammenarbeit mit der einweisenden Behörde erarbeitet wird.

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